Rote Linie
Die rote Linie versinnbildlicht den Wendepunkt hin zur Eskalation und zur akuten Krise. Je nach Belastung und Tragfähigkeit des schulischen Systems verläuft diese Linie unterschiedlich.
Rasche Interventionen und weitergehende Massnahmen sind gefordert bei:
- Gewaltereignissen, Fremd- und Selbstgefährdung
- Akuten Krisen
- Gravierenden Verhaltensstörungen als Folge neurologischer Erkrankungen und Funktionsstörungen
- Gravierenden Verhaltensstörungen infolge psychischer Erkrankungen
(Stadt Zürich Schulamt, Bereich Pädagogik (2021): SIS, Konzept zum Umgang mit schwierigen Schulsituationen und Verhaltensauffälligkeiten, 14)
Es ist wichtig, dass bei Verhaltensauffälligkeiten im Sinne einer Früherkennung und Frühintervention hingeschaut und gehandelt wird, um eine Eskalation und folgende Krise zugunsten aller Beteiligten zu vermeiden.
Wird die rote Linie überschritten, braucht es geeigneten Sofortmassnahmen (Krisenintervention). Wird durch das auffällige Verhalten ein Straftatbestand erfüllt und damit die demokratische Grundordnung verletzt, ist "die rote Linie" klar überschritten. Sie ist also nicht verhandelbar, und es folgen juristische Massnahmen. Die Schule stellt eine pädagogische Begleitung der Situation sicher.